Vom Rettungsassistent zum Notfallsanitäter

Sie sind Rettungsassistent und möchten die Ausbildung zum Notfallsanitäter absolvieren?

Am 1. Januar 2014 ist das Notfallsanitätergesetz (NotSanG)in Kraft getreten. In §32 NotSanG sind die Übergangsvorschriften für Rettungsassistenten geregelt. Rettungsassistenten haben in einem Zeitraum von sieben Jahren nach Inkrafttreten des NotSanG die Möglichkeit, über eine Ergänzungsschulung und Ergänzungsprüfung die Berufsbezeichnung „Notfallsanitäter“/“Notfallsanitäter in“ zu erlangen.

Welche zusätzlichen Qualifizierungen in unserem Bildungszentrum für Sie angeboten werden, erfahren Sie in der Kursübersicht.